
IHR CAMPUS
360 Grad KI-Kompetenz
Seit Februar 2025 müssen Betreiber und Anbieter von KI-Systemen sicherstellen, dass „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“ (Art. 4 KI-Verordnung). Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz wirft viele neue Fragen auf – rechtlich, technisch und praktisch.